Rechnung Mahnung der Swagoo Internet Werbeagentur wegen eines Firmen Werbe Eintrages erhalten?

Aktuell melden sich hier vermehrt Gewerbetreibende, die eine Rechnung der Firma Swagoo Internet Werbeagentur mit Sitz in Melle erhalten haben. Die Firma Swagoo Internet Werbeagentur betreibt im Internet ein Online-Branchenbuch. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist offensichtlich eine seinerzeitige telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, ein Profileintrag des angerufenen Unternehmers auf der Seite die-online-auskunft.de vorzunehmen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von fast knapp 500 EUR gefordert. Angesichts der hohen Forderung stellen sich die betroffenen Gewerbetreibenden die Frage, ob und wie hier ein Vertrag zustande gekommen ist und ob gegebenenfalls von diesem Vertrag wieder Abstand genommen werden kann.

Allgemeine Information:

Häufig werden Gewerbetreibende während der Geschäftszeit angerufen, um auf diesem Wege einen kostenpflichtigen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbuch im Internet anzubieten. Dem angerufenen Gewerbetreibenden wird zum Beispiel mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat, weswegen nunmehr die Daten abgeglichen werden müssten. Aber auch andere Anlässe des Anrufes können vorgetragen werden. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden in ein Gespräch zu verwickeln und diesem sodann einen kostenpflichtigen Vertrag unterzujubeln. Der Gewerbetreibende will das Gespräch natürlich schnell beenden und beantwortet jede Frage mit „ja“. Das Gespräch wird aufgezeichnet unter dem Vorwand des Datenabgleichs. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Bei Bedarf sind wir bundesweit tätig.

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